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   OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15733
OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 3 U 53/07 (https://dejure.org/2007,15733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HWG § 3; ; HWG § 7; ; UWG § 5; ; UWG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3; HWG § 7; UWG § 5; UWG § 6
    Keine vergleichende Werbung bei fehlendem Bezug zu konkretem Konkurrenzprodukt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Werbung für ein Fertigarzneimittel im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken; Vorliegen einer mittelbaren Bezugnahme auf das Arzneimittel eines anderen Herstellers; Unangemessen unsachliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelwerbung für Medikament zur Behandlung von Inkontinenz

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 407 O 281/06
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 53/07
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Jedenfalls handelt es sich bei dem Ausfüllen des Fragebogens (Anlage BB 1) nicht um eine adäquate Gegenleistung für Waren im (von der Antragsgegnerin behaupteten) Wert von EUR 100. Insofern liegt dieser Fall anders als die Konstellation in der Senatsentscheidung vom 19.7.2007 (3 U 53/07, Magazindienst 2007, 1044), in der einem Arzt für das Ausfüllen eines Fragebogens zur Patientenzufriedenheit ein Koffergurt und ein Kofferanhänger versprochen worden war.
  • LG Hamburg, 22.12.2011 - 327 O 564/11

    Massagesessel für Apotheken - Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Arzneimitteln

    Eine Gegenleistung ist anzunehmen, wenn gegenüber dem werbenden Unternehmen Handlungen des Adressaten versprochen werden, die dem werbenden Unternehmen zu Gute kommen, wie dies zum Beispiel bei Umfragen zur Kundenzufriedenheit der Fall ist (vgl. OLG Hamburg; Urt. v. 19.07.2007, 3 U 53/07).
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